Der Arbeitsrechtler Norbert Pflüger im Interview über anzügliche Witze in der Kantine und versteckte Karriere-Benachteiligungen. Und was ist eigentlich mit Umarmungen zum Geburtstag im Büro - sind die erlaubt?
Viele Mütter engagieren sich über die Teilzeit hinaus für ihre Stelle. Doch trotzdem sind Teilzeitfrauen oft nicht gern gesehen.
Herr Pflüger, Macho-Verhalten von Vorgesetzten und Kollegen ärgert viele Frauen im Beruf. Aber können sie auch etwas dagegen unternehmen?
Na klar. Das Arbeitsrecht bietet da viele Möglichkeiten. Viele Frauen wissen aber gar nicht, was ihr gutes Recht ist. Oder sie glauben, dass sie recht haben, es aber niemals beweisen könnten.
Haben Sie da ein Beispiel?
Anzügliche Witze auf Kosten weiblicher Kolleginnen sind nicht einfach nur daneben, sondern oft genug eine handfeste Beleidigung. Eigentlich immer dann, wenn sie gewisse Schamgrenzen verletzen. Trotzdem machen viele Frauen gute Miene zum bösen Spiel und lachen einfach mit. Dabei könnten sie dagegen vorgehen: Den Chef informieren, denn der kann rücksichtslosen Scherzkeksen eine Abmahnung erteilen. Wegen des Antidiskriminierungsgesetzes ist er jedenfalls zum Handeln gezwungen.
Oft ist die Lage weniger deutlich - manchen Frauen werden ganz subtil Steine in den Weg gelegt, zum Beispiel wenn es um den beruflichen Aufstieg geht.
Herr Pflüger, Macho-Verhalten von Vorgesetzten und Kollegen ärgert viele Frauen im Beruf. Aber können sie auch etwas dagegen unternehmen?
Na klar. Das Arbeitsrecht bietet da viele Möglichkeiten. Viele Frauen wissen aber gar nicht, was ihr gutes Recht ist. Oder sie glauben, dass sie recht haben, es aber niemals beweisen könnten.
Haben Sie da ein Beispiel?
Anzügliche Witze auf Kosten weiblicher Kolleginnen sind nicht einfach nur daneben, sondern oft genug eine handfeste Beleidigung. Eigentlich immer dann, wenn sie gewisse Schamgrenzen verletzen. Trotzdem machen viele Frauen gute Miene zum bösen Spiel und lachen einfach mit. Dabei könnten sie dagegen vorgehen: Den Chef informieren, denn der kann rücksichtslosen Scherzkeksen eine Abmahnung erteilen. Wegen des Antidiskriminierungsgesetzes ist er jedenfalls zum Handeln gezwungen.
Oft ist die Lage weniger deutlich - manchen Frauen werden ganz subtil Steine in den Weg gelegt, zum Beispiel wenn es um den beruflichen Aufstieg geht.
Fachanwalt für Arbeitsrecht in Frankfurt.
Das ist in der Tat kniffelig. Denn Arbeitsverträge enthalten kein Recht auf Beförderung. Wer wann wie aufsteigt ist nirgendwo festgeschrieben. Aber natürlich ist es trotzdem diskriminierend, wenn bei gleicher Qualifikation immer nur die Männer vorgezogen werden.
Was kann ich als Frau tun, wenn ich das Gefühl habe, dass das passiert?
Aus Statistiken über Beförderungen im Unternehmen lässt sich oft herauslesen, ob Frauen systematisch leer ausgehen. Eine einzelne Arbeitnehmerin, die sich benachteiligt fühlt, hat allerdings kein Recht, solche Zahlen von ihrem Unternehmen anzufordern. Aber sie kann immerhin zum Betriebsrat gehen. Der kann sich die entsprechenden Informationen beschaffen - und der Kollegin zur Verfügung stellen.
Gilt das auch, wenn eine Frau glaubt, dass sie schlechter bezahlt wird als ihre männlichen Kollegen?
Auf jeden Fall. Der Betriebsrat kann vom Arbeitgeber Auskunft über die tatsächliche Bezahlung der Beschäftigten verlangen.
Viele Mütter arbeiten in Teilzeit, und darüber sind viele Arbeitgeber wenig begeistert. Dürfen sie die Teilzeitfrauen einfach schlechter bezahlen?
Nein, das ist verboten. Das Gehalt muss immer prozentual zur Arbeitszeit reduziert werden.
Aber einfach die Teilzeit verweigern darf der Chef ja auch nicht, oder?
Nur aus dringenden betrieblichen Gründen. Trotzdem: Viele Chefs tricksen Teilzeitfrauen aus. Ein beliebter Kniff ist es, zu argumentieren, dass die Tätigkeit der Frau in Teilzeit nicht mehr ausführbar ist. Gerade bei Führungspositionen versuchen Chefs das immer wieder. Und dann steht die Mitarbeiterin vor der Wahl: Entweder Vollzeit arbeiten oder eine unattraktivere Position annehmen.
Welche Tricks versuchen Chefs in Bewerbungsgesprächen?
Da gibt es eine ganze Reihe verbotener Fragen. Die zu kennen ist für Bewerberinnen wirklich wichtig. Denn wenn sie gestellt werden, darf man lügen. Oder auf Juristendeutsch gesagt: Eine Falschantwort gilt dann nicht als arglistige Täuschung.
Welche Fragen sind das?
Die Frage nach einer Schwangerschaft zum Beispiel. Die darf man noch nicht mal stellen, wenn im Falle einer Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot bestehen würde. Man darf sich ganz generell nicht nach der Familienplanung erkundigen. Und auch nicht nach dem Familienstand. Der Chef darf auch nicht fragen: Wer soll denn die Kinder hüten? Denn damit würde er suggerieren, dass die Doppelbelastung von Beruf und Familie Frauen eher betrifft als Männer.
Aber was, wenn eine Frau in solch einer Situation lügt? Eine Schwangerschaft oder auch nur eine fehlende Kinderbetreuung - das kommt doch irgendwann raus. Dann ist das Verhältnis von Chef und Arbeitnehmerin sofort zerrüttet…
Stimmt schon, wenn es erst mal so weit kommt, hängt der Haussegen schief. Aber das Ganze soll die Frauen ja eigentlich davor schützen, dass diese Fragen überhaupt gestellt werden. Und oft genug funktioniert das. Denn auch der Fragensteller will es ja in der Regel nicht darauf ankommen lassen, ob die Bewerberin sich traut, zu lügen.
Manch männlicher Chef ist von den vielen Regeln gegen Diskriminierung verwirrt. Darf man zum Beispiel eine Mitarbeiterin zum Geburtstag umarmen? Oder ist das schon sexuelle Belästigung?
So eine Umarmung ist völlig okay, wenn das im Betrieb so üblich ist. Da muss man dann schauen, wie die Unternehmenskultur ist, welche Gepflogenheiten in der jeweiligen Abteilung herrschen und so weiter. Verhaltensweisen von Menschen stehen ja immer in einem Kontext. Wenn aber eine Frau deutlich gemacht hat, dass sie keine Berührungen wünscht, dann ist das eine ganz andere Kiste. Mit gesundem Menschenverstand kann man relativ leicht ein gutes Gefühl dafür entwickeln, wie viel Körperkontakt am jeweiligen Arbeitsplatz in Ordnung ist und was zu viel wäre.
Das ist in der Tat kniffelig. Denn Arbeitsverträge enthalten kein Recht auf Beförderung. Wer wann wie aufsteigt ist nirgendwo festgeschrieben. Aber natürlich ist es trotzdem diskriminierend, wenn bei gleicher Qualifikation immer nur die Männer vorgezogen werden.
Was kann ich als Frau tun, wenn ich das Gefühl habe, dass das passiert?
Aus Statistiken über Beförderungen im Unternehmen lässt sich oft herauslesen, ob Frauen systematisch leer ausgehen. Eine einzelne Arbeitnehmerin, die sich benachteiligt fühlt, hat allerdings kein Recht, solche Zahlen von ihrem Unternehmen anzufordern. Aber sie kann immerhin zum Betriebsrat gehen. Der kann sich die entsprechenden Informationen beschaffen - und der Kollegin zur Verfügung stellen.
Gilt das auch, wenn eine Frau glaubt, dass sie schlechter bezahlt wird als ihre männlichen Kollegen?
Auf jeden Fall. Der Betriebsrat kann vom Arbeitgeber Auskunft über die tatsächliche Bezahlung der Beschäftigten verlangen.
Viele Mütter arbeiten in Teilzeit, und darüber sind viele Arbeitgeber wenig begeistert. Dürfen sie die Teilzeitfrauen einfach schlechter bezahlen?
Nein, das ist verboten. Das Gehalt muss immer prozentual zur Arbeitszeit reduziert werden.
Aber einfach die Teilzeit verweigern darf der Chef ja auch nicht, oder?
Nur aus dringenden betrieblichen Gründen. Trotzdem: Viele Chefs tricksen Teilzeitfrauen aus. Ein beliebter Kniff ist es, zu argumentieren, dass die Tätigkeit der Frau in Teilzeit nicht mehr ausführbar ist. Gerade bei Führungspositionen versuchen Chefs das immer wieder. Und dann steht die Mitarbeiterin vor der Wahl: Entweder Vollzeit arbeiten oder eine unattraktivere Position annehmen.
Welche Tricks versuchen Chefs in Bewerbungsgesprächen?
Da gibt es eine ganze Reihe verbotener Fragen. Die zu kennen ist für Bewerberinnen wirklich wichtig. Denn wenn sie gestellt werden, darf man lügen. Oder auf Juristendeutsch gesagt: Eine Falschantwort gilt dann nicht als arglistige Täuschung.
Welche Fragen sind das?
Die Frage nach einer Schwangerschaft zum Beispiel. Die darf man noch nicht mal stellen, wenn im Falle einer Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot bestehen würde. Man darf sich ganz generell nicht nach der Familienplanung erkundigen. Und auch nicht nach dem Familienstand. Der Chef darf auch nicht fragen: Wer soll denn die Kinder hüten? Denn damit würde er suggerieren, dass die Doppelbelastung von Beruf und Familie Frauen eher betrifft als Männer.
Aber was, wenn eine Frau in solch einer Situation lügt? Eine Schwangerschaft oder auch nur eine fehlende Kinderbetreuung - das kommt doch irgendwann raus. Dann ist das Verhältnis von Chef und Arbeitnehmerin sofort zerrüttet…
Stimmt schon, wenn es erst mal so weit kommt, hängt der Haussegen schief. Aber das Ganze soll die Frauen ja eigentlich davor schützen, dass diese Fragen überhaupt gestellt werden. Und oft genug funktioniert das. Denn auch der Fragensteller will es ja in der Regel nicht darauf ankommen lassen, ob die Bewerberin sich traut, zu lügen.
Manch männlicher Chef ist von den vielen Regeln gegen Diskriminierung verwirrt. Darf man zum Beispiel eine Mitarbeiterin zum Geburtstag umarmen? Oder ist das schon sexuelle Belästigung?
So eine Umarmung ist völlig okay, wenn das im Betrieb so üblich ist. Da muss man dann schauen, wie die Unternehmenskultur ist, welche Gepflogenheiten in der jeweiligen Abteilung herrschen und so weiter. Verhaltensweisen von Menschen stehen ja immer in einem Kontext. Wenn aber eine Frau deutlich gemacht hat, dass sie keine Berührungen wünscht, dann ist das eine ganz andere Kiste. Mit gesundem Menschenverstand kann man relativ leicht ein gutes Gefühl dafür entwickeln, wie viel Körperkontakt am jeweiligen Arbeitsplatz in Ordnung ist und was zu viel wäre.
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